Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte erlaubt Kruzifixe in den öffentlichen Schulen!
par
popularité : 1%

Die „Große Kammer“, Berufungsinstanz des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte, hat am 18. März 2011, auf Antrag der Regierung Berlusconi, dem italienischen Staat recht gegeben, weiterhin die Anwesenheit von Kruzifixen in den öffentlichen Schulen der Halbinsel aufzuzwingen zu dürfen. Diese Angelegenheit ist bekannt als der „Fall Lautsi“, der Namen der Familienmutter, die die Aktion vor den italienischen Gerichten durchgesetzt hatte.
Gegen sie hatten sich zusammengeschlossen: Die katholische Kirche, aber auch insbesondere die griechische (sozialistische) und zyprische (kommunistische) Regierung, das Russland von Putin und Medwedev… und Monaco, die bestrebt sind, die „christlichen Wurzeln“ Europas zu verteidigen. Mehrere Freisinnige hatten sich in dieser Angelegenheit an die Seiten der Familie Lautsi gestellt, damit dies, hinsichtlich „der Menschenrechte“ kompetente europäische Gericht, endlich die Säkularisierung verteidigt, so wie ein erstes Urteil es den Klägern hoffen ließ. Aber kein Artikel der europäischen Konvention über die Menschenrechte garantiert die Säkularisierung, und die klerikalen Regierungen haben gewonnen. Und der Vatikan auch.
Denn über den Fall Lautsi hinaus hat die EMRK ihre Doktrin und ihre Rechtsprechung so festgelegt, dass der „Heilige Stuhl“ beglückt am selben Tag die ganze Reichweite des Urteils als Sieg feiern kann: „Es wird also auf einem internationalen Rechtsniveau und mit großer Autorität erkannt, dass die Kultur der Menschenrechte nicht in Widerspruch mit den religiösen Grundlagen der europäischen Zivilisation gestellt werden darf, wozu das Christentum einen wesentlichen Beitrag geleistet hat“.
Subsidiarität, nationale Identität und Land christlicher Tradition.
Aber diese Wertung ist im Sinne der Zurückeroberung verfasst worden, und die Mitteilung führt fort: „Der Gerichtshof erkennt ebenfalls an, dass gemäß dem Subsidiaritätsprinzip, jedem Land, hinsichtlich den Wert religiöser Symbole in seiner eigenen kulturellen Geschichte und in seiner nationalen Identität, einen Beurteilungsspielraum garantiert werden muss.“
Der Text des Pressebüros des Vatikans unterstreicht ebenfalls die Wertung des Gerichtshofes, wonach die Präsentation eines Kruzifixes nicht „Indoktrinierung“, sondern „Ausdruck der kulturellen und religiösen Identität der Länder christlicher Tradition“ ist. Was die Schaffung einer neuen Rechtskategorie darstellt, die allen laizistischen Forderungen entgegengesetzt werden soll.
Das macht sofort den wirklichen Inhalt „des Unterrichts der religiösen Sache in der Schule“ deutlich. Somit bestätigt eine Rechtsprechung des vatikanischen Europas, dass die Freidenker von 1869, versammelt auf dem ersten internationalen Kongress der Freidenker in Neapel, Recht hatten. Dort nahmen sie eine Grundsatzerklärung an, die insbesondere angesichts des klerikalen Roms sagte: „Die Unterzeichner … setzen das freie Denken vor der religiösen Autorität; die Unabhängigkeit des Menschen vor dem Despotismus der Kirche und des Staates … die Notwendigkeit der Abschaffung jeder offiziellen Kirche. Sie bestätigen die Notwendigkeit der von jeder religiösen Intervention unabhängigen Bildung …“
Diese Grundsätze haben nichts von ihrer Aktualität verloren, zum Zeitpunkt, wo die Freidenker von 2011 einen neuen internationalen Kongress vorbereiten, der in Oslo am 10. August 2011 zusammentreten wird.
Für die Trennung der Kirchen vom Staat in jedem Land!
Gegen das vatikanische Europa!

